Vollgutachten

Ein Vollgutachten ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, das besonders für individuelle und nicht standardisierte Immobilienbewertungen erforderlich ist. Häufig betrifft dies Sonderimmobilien oder Objekte mit Rechten und Belastungen wie Nießbrauch, Wegerecht oder Wohnrecht. Diese Faktoren beeinflussen den Immobilienwert erheblich und erfordern eine fundierte Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung.

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten richtet sich grundsätzlich nach dem ermittelten vorläufigen Verfahrenswert im späteren Gutachten. Die Mindestkosten für ein Vollgutachten betragen 2.380 € inkl. MwSt.

Nach einer ersten Prüfung Ihrer Immobilienunterlagen können wir Ihnen eine Einschätzung zu einem pauschalen Honorar geben. Eine genaue Kostenschätzung ist im Vorfeld schwierig, da der Arbeitsaufwand für ein Gutachten von verschiedenen Faktoren abhängt.

Datengrundlage

Die benötigten Daten und Informationen werden zu einem Teil von Ihnen zur Verfügung gestellt. Weiter werden von uns die Erkenntnisse aus dem Ortstermin berücksichtigt.

Zum anderen Teil fließen hier die Erkenntnisse aus den öffentlichen Abfragen zu Baurecht, Altlastenkataster, Denkmalschutz und abgabenrechtlicher Situation sowie die Informationen aus dem Grundbuch in die Bewertung sowohl im beschreibenden als auch im bewertenden Teil mit ein.

Inhalt

Es erfolgt eine ausführliche Lage- und Objektbeschreibung.

Die Bewertung erfolgt gem. ImmoWertV 21 mittels 2 getrennten Wertermittlungsverfahren. Die Ansätze in den jeweiligen Verfahren werden detailliert und nachvollziehbar erläutert. Angehängt findet sich zusätzlich eine Fotodokumentation aus dem Ortstermin.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung innerhalb von
4 Wochen nach dem Ortstermin.

Energieausweis

Aufgrund der Ortsbesichtigung besteht die Möglichkeit zusätzlich einen Energiebedarfsausweis zu erstellen.

+ 200 €

Versand

Versand als PDF-Datei,
sowie 2 gedruckte Ausfertigungen

rd. 40 - 50 Seiten

Express-Option

Fertigstellung der Bewertung innerhalb von 5 Werktagen nach Besichtigung (bzw. Vorliegen des Grundbuchauszugs)

+ 50 % des Honorars

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