Ein Vollgutachten ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, das besonders für individuelle und nicht standardisierte Immobilienbewertungen erforderlich ist. Häufig betrifft dies Sonderimmobilien oder Objekte mit Rechten und Belastungen wie Nießbrauch, Wegerecht oder Wohnrecht. Diese Faktoren beeinflussen den Immobilienwert erheblich und erfordern eine fundierte Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung.
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten richtet sich grundsätzlich nach dem ermittelten vorläufigen Verfahrenswert im späteren Gutachten. Die Mindestkosten für ein Vollgutachten betragen 2.380 € inkl. MwSt.
Nach einer ersten Prüfung Ihrer Immobilienunterlagen können wir Ihnen eine Einschätzung zu einem pauschalen Honorar geben. Eine genaue Kostenschätzung ist im Vorfeld schwierig, da der Arbeitsaufwand für ein Gutachten von verschiedenen Faktoren abhängt.
Die benötigten Daten und Informationen werden zu einem Teil von Ihnen zur Verfügung gestellt. Weiter werden von uns die Erkenntnisse aus dem Ortstermin berücksichtigt.
Zum anderen Teil fließen hier die Erkenntnisse aus den öffentlichen Abfragen zu Baurecht, Altlastenkataster, Denkmalschutz und abgabenrechtlicher Situation sowie die Informationen aus dem Grundbuch in die Bewertung sowohl im beschreibenden als auch im bewertenden Teil mit ein.
Es erfolgt eine ausführliche Lage- und Objektbeschreibung.
Die Bewertung erfolgt gem. ImmoWertV 21 mittels 2 getrennten Wertermittlungsverfahren. Die Ansätze in den jeweiligen Verfahren werden detailliert und nachvollziehbar erläutert. Angehängt findet sich zusätzlich eine Fotodokumentation aus dem Ortstermin.
Bearbeitung innerhalb von
4 Wochen nach dem Ortstermin.
Aufgrund der Ortsbesichtigung besteht die Möglichkeit zusätzlich einen Energiebedarfsausweis zu erstellen.
+ 200 €
Versand als PDF-Datei,
sowie 2 gedruckte Ausfertigungen
rd. 40 - 50 Seiten
Fertigstellung der Bewertung innerhalb von 5 Werktagen nach Besichtigung (bzw. Vorliegen des Grundbuchauszugs)
+ 50 % des Honorars
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