Als Sachverständiger für Immobilienbewertung bin ich für Sie in Augsburg, München, und dem südlichen Raum Bayerns tätig. Das Aufgabengebiet erstreckt sich von:
- Markt- und Verkehrswertermittlungen über
- Beleihungswertermittlungen für verschiedene Banken bis zu
- Beratungen im Rahmen von Ver- oder Ankaufsberatungen und
- Immobilienmediation.
Wo liegt der Unterschied?
Abfrage aus einer Datenbank
ohne Besichtigung
eingeschränkte Objekt- und Lagebeschreibung auf Grundlage der überlassenen Informationen des Kunden
übersichtliche Ersteinschätzung zu Kauf oder Verkauf, Vermögensübersicht
535,- €
übersichtliche Bewertung ohne Einholung von weiteren Einkünften
Objektbesichtigung durch Sachverständigen
übersichtliche Objekt- und Lagebeschreibung auf Grundlage der Besichtigung
Erwähnung von bestehenden
Schäden und Mängeln
Auflistung vorhander Rechte und Belastungen lt. Grundbuchauszug
z.B. im Rahmen von einfachen Erb- und Scheidungsangelegenheiten
955,- €
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB durch ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen
Objektbesichtigung durch Sachverständigen
detaillierte Objekt-, Lage-, und Marktbeschreibung inkl. Fotodokumentation
Erwähnung, Einordnung und wertmäßige Berücksichtigung von Schäden und Mängeln
detaillierte Abfragen und Berücksichtigung zu Baurecht, Altlastenkataster, Denkmalschutz und abgabenrechtlicher Situation
Auflistung und Bewertung vorhandener Rechte und Belastungen lt. Grundbuchauszug
Zur Vorlage beim Finanzamt, bei Behörden oder im Rahmen von Rechsauseinandersetzungen
ab 2.380,- €
Ich unterstütze Sie als Interessent oder Eigentümer während des gesamten Prozesses von An- und Verkaufsüberlegungen und stehe Ihnen für Rückfragen bis zur notariellen Beurkundung jederzeit zur Verfügung.
Im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung beim Immobilienkauf oder -verkauf erhalten Sie eine fundierte Beratung. Diese umfasst unter anderem eine erste Plausibilitätsprüfung der Kaufpreise, die Klärung relevanter Fragen zum Ablauf des Prozesses sowie eine Begleitung bei Besichtigungen, um den Zustand der Immobilie hinsichtlich Instandhaltung und Modernisierung beurteilen zu können.
Im Rahmen der Finanzierung von Immobilien sind regelmäßig Beleihungswertgutachten gefordert.
Grundlage hierfür ist der § 16 PfandBG.
Die Beleihungswertermittlung unterscheidet sich im Wesentlichen von der üblichen Verkehrswertermittlung darin, dass die Beleihungswertverordnung (kurz BelWertV) deutlich weniger Interpretationsspielräume lässt und diverse Parameter in der Bewertung fix eingrenzt. Ziel ist es hier den sich tlw. deutlich bewegenden "Markt" aus der Bewertung herauszunehmen und die Bewertung rein auf die Substands des Bewertungsobjektes zu reduzieren.
Zusätzlich wird hier deutlicher auf die Zukunftsaussichten (Wertstabilität) der Lage und des Marktes im allgemein eingegangen.
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